Schagerl Garantieverlängerung
3 Jahre Garantie
Bei Schagerl setzen wir auf Qualität und Kundenzufriedenheit. Deshalb sind wir stolz darauf, eine erweiterte 3-jährige Garantie auf alle unsere Produkte anzubieten.
Wir stehen hinter der herausragenden Qualität unserer Instrumente, daher bieten wir Ihnen mit einer einfachen Produktregistrierung die Möglichkeit, die standardmäßige 2-jährige Garantie auf 3 bis max. 5 Jahre zu erweitern.
Dies gilt für alle Schagerl Instrumente, die ab dem 01.01.2019 erworben wurden.
Schagerl Meisterinstrument registrieren
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Alle weiteren Schagerl Instrumente
Willkommen im Schagerl Produkt-Registrierungsbereich. Hier können Sie alle Ihre weiteren Schagerl-Produkte schnell und einfach registrieren. Profitieren Sie von unserer erweiterten Garantie und bleiben Sie stets über Neuigkeiten und Angebote informiert. Ihr Vertrauen in Schagerl Qualität verdient unseren besten Service.
Die Garantiebestimmungen im Überblick
1. Die Garantiedauer beträgt für ein Schagerl Instrument 3 Jahre ab Rechnungsdatum. 5 Jahre wenn das Instrument jährlich bei uns gewartet wird.
2. Die Garantie umfasst Mängel an den Lötstellen, sphärischen Kugellagern, konischen Gleitlagern, Wasserklappenfedern und Mängel, die nachweislich auf einem Materialfehler und/oder Herstellungsfehler beruhen.
3. Der Garantieanspruch erstreckt sich jedenfalls nicht auf Verschleißteile und Verbrauchsmaterial (wie etwa Kork, Höhenspiel Gleitlager bei Drehventilinstrumenten, Hufeisengummi, Druckwerkfedern, O-Ringe, Filze bei Perinetinstrumenten, Höhenspiel bei Ventilen, etc).
4. Der Garantieanspruch erlischt bzw. besteht jedenfalls nicht bei:
• Nichteinhaltung der in Punkt 5 genannten Serviceintervalle
• Durchführung auch nur eines Services durch andere als in Punkt 5 genannte Unternehmen oder Personen
• Nichteinhaltung der Pflegehinweise, soweit Mängel auf die Nichteinhaltung zurückzuführen sind
• Lackbeschädigungen
• Auftreten dunkler Flecken am Schallstückrand
• Produktschäden, verursacht durch den Käufer oder dritte Personen
• Mängel oder Schäden, die auf normale Abnutzung zurückzuführen sind
• Mängel oder Schäden, die auf eine Beschädigung von außen zurückzuführen sind (wie etwa Herabfallen, Krafteinwirkung, etc.)
• Mängel oder Schäden durch Oxidation
• Mängel oder Schäden durch Verunreinigung
• Verkalkung bzw. Schäden durch Verkalkung
• Mängel oder Schäden durch unsachgemäße Lagerung
• Bakterienbefall SIGO, SI und Lack (zB bei zu feuchter Lagerung)
• nicht seinem vorgesehenen Zweck entsprechender Verwendung des Instrumentes
• Mängel oder Schäden durch höhere Gewalt oder Naturkatastrophen, insbesondere, aber nicht abschließend bei Überschwemmungen, Bränden oder Frostschäden.
• Mängel oder Schäden aus Einwirkungen von Wasser oder wenn das Instrument sonst mit ungeeigneten Stoffen in Berührung gekommen ist
• Mängel, die auf Unfälle, Missbrauch, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, Fahrlässigkeit, unsachgemäße Erhaltung und Pflege oder Veränderungen am Instrument zurückzuführen sind
• Mängel bzw. Schäden in Folge Schweißabsonderung, ätzender Umgebung oder anderer externer Faktoren wie Extreme in Temperatur oder Feuchtigkeit
5. Zur Aufrechterhaltung des Garantieanspruches muss ein Service mit Innenreinigung bei der Firma SCHAGERL Music GmbH in regelmäßigen Abständen, längstens jedoch in einem Intervall von 12 Monaten durchgeführt worden sein
6. Die Garantieverpflichtung der SCHAGERL Music GmbH gilt nur unter dem Vorbehalt, dass die allfällige im Rahmen der Garantie durchzuführende Reparatur aus-schließlich durch die SCHAGERL Music GmbH durchgeführt wird. Reparaturen durch andere Betriebe sind nicht von der Garantie gedeckt. Die SCHAGERL Music GmbH wird keine finanziellen Leistungen für solchen Aufwand erstatten, selbst wenn ein Mangel an sich von der Garantie erfasst gewesen wäre. Entsprechendes gilt für den Austausch eines Instruments.
7. Bei Fehlen eines Garantienachweises (das ist ausschließlich der originale Rechnungsbeleg) erlischt jeder Garantieanspruch.
8. Eine Garantiepflicht wird nicht bereits durch geringfügige Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit ausgelöst, die für den Wert und die Gebrauchstauglichkeit des Gerätes unerheblich sind. Von der Garantie sind daher immer nur Mängel im Sinne von Punkt 2. erfasst, die für den Wert und/oder die Gebrauchstauglichkeit erheblich sind.
9. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der ursprünglichen Garantiefrist für das ganze Gerät.
10. Die Pflegehinweise stellen einen integrierenden Bestandteil der Garantiebestimmungen dar. Ausdrücklich festgehalten wird, dass die Nichteinhaltung der in den Pflegehinweisen enthaltenen Angaben zum Ausschluss von Garantieansprüchen führt, soweit Mängel auf die Nichteinhaltung zurückzuführen sind.
Im Zweifel hat der Kunde zu beweisen, dass Mängel nicht auf die Nichteinhaltung der in den Pflegehinweisen enthaltenen Angaben zurückzuführen sind. Der Kunde hat die der Ware beiliegenden Hinweise zur fach-gerechten Instrumentenpflege zu beachten. Verschleißerscheinungen an Instrumenten sind nur dann von der Garantie erfasst, wenn sie trotz angemessener Pflege bzw. aufgrund nach-weislich mangelhafter Verarbeitung aufgetreten sind und ein unüblich starkes Ausmaß er-reicht haben. Bei Auftreten dunkler Flecken am Schallstückrand kommt ausdrücklich keine Garantie zur Anwendung, da es sich hierbei um keine Lackschäden handelt. Bei Fragen zur Instrumentenpflege steht SCHAGERL Music GmbH gerne zur Verfügung.
11. Die Garantie wird ausschließlich dem jeweiligen Endkunden/Letztverbraucher gewährt. Garant ist in allen Fällen die Firma:
SCHAGERL Music GmbH
Hörsdorf 7
3240 Mank
Tel. 02755 2302 bzw. +43 27552302
Fax. 02755 2302 bzw. +43 2755 2302 5
E-Mail musicstore@schagerl.com
12. Tritt innerhalb Garantiezeitraums bei normaler Verwendung ein in Punkt 2 dieser Bestimmungen definierter Mangel auf, wird dieses Instrument nach ausschließlicher Wahl der SCHAGERL Music GmbH repariert oder ausgetauscht.
13. Für Instrumente mit unkenntlich gewordener Seriennummer kann der Kunde keine Garantie geltend machen.
14. Garantieansprüche können bei der SCHAGERL Music GmbH nur mit vorherigen Registrierung und der Originalrechnung geltend gemacht werden.
15. Der Kunde hat die Kosten für die Übersendung des Instruments an die SCHAGERL Music GmbH selbst zu tragen. Die Kosten der Rücksendung trägt die SCHAGERL Music GmbH, wenn es sich um einen Garantiefall handelt. Ansonsten werden die Kosten von SCHAGERL Music GmbH dem Kunden in Rechnung gestellt.
16. Garantieansprüche sind bei sonstigem Ausschluss unverzüglich, längstens je-doch innerhalb von zwei Monaten ab Bekanntwerden bzw. Sichtbarwerden des Mangels geltend zu machen. Garantieansprüche sind in dieser Frist schriftlich zu erheben, wobei E-Mail oder Fax zulässig sind. Die Originalrechnung ist bei Übersendung mit E-Mail oder Fax ehestens postalisch nachzureichen.
17. Jede Garantie hat zur Voraussetzung, dass die Produkte fach- und sachgerecht verwendet werden und die Produktwartung und -pflege nicht vernachlässigt wurde.
18. Hinweis für Verbraucher: Die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Verkäufers wird durch diese Garantie gegenüber Verbrauchern nicht eingeschränkt.
19. Für alle ab 2019 gekauften Instrumente verlängert sich die Garantiezeit auf 36 Monate, wenn der Käufer diese Instrumente innerhalb von 8 Wochen nach Kaufdatum registriert. Die Registrierung kann nur im Internet unter www.schagerl.com erfolgen. Als Bestätigung gilt der Registrierungs-Email, der sofort ausgedruckt werden muss, sowie der Original-Kaufbeleg, aus dem das Kaufdatum hervorgeht. Eine Registrierung ist nur dann möglich, wenn der sich der Käufer mit der Speicherung seiner dort anzugebenden Daten einverstanden erklärt. Für Käufer mit Staatsbürgerschaft der oder mit aufrechtem Sitz bzw. Wohnsitz in den USA wird die Garantiezeit auf 60 Monate verlängert, sofern diese eine Registrierung gemäß den zuvor genannten Bestimmungen durchführen.
20. Der räumliche Geltungsbereich dieser Garantie erstreckt sich weltweit (unter Berücksichtigung der in Punkt 19 dieser Bestimmungen geltenden Abweichungen für die USA).
21. Für alle Ansprüche aus dieser Garantie gilt als ausschließlicher Gerichtsstand das für 3240 Mank zuständige Gericht. Erfüllungsort für diese Garantie ist 3240 Mank. Auf die Garantie kommt ausschließlich österreichisches Recht unter Aus-schluss des UN-Kaufrechts zur Anwendung.